Die Kooperationsklasse

Seit dem Schuljahr 2010/11 gibt es an der Oskar Schwenk Schule (OSS) die Kooperationsklasse. Sie ist eine Außenklasse der Heinrich-Harpprecht-Schule (HHS) Holzgerlingen.

Die Kooperationsklasse ist eine Klasse der HHS, Förderschule und arbeitet unter dem Dach der OSS, Regelschule. Somit wird "eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung unterschiedlicher Intensität ermöglicht". Die Kooperationsklasse arbeitet nach dem Lehrplan der Förderschule. Der Unterricht für die Förderschüler erfolgt je nach ihren Voraussetzungen meistens teilintegrativ (Teilnahme an einzelnen Unterrichtsstunden der OSS) oder gegebenenfalls auch inklusiv (Teilnahme an allen Unterrichtsstunden der OSS). Wie die Kooperationsklasse arbeitet

Die Kooperationsklasse ist eine jahrgangs- und klassenübergreifende Schülergemeinschaft. Sie wird von zwei Klassenlehrerinnen geführt:Grund- und Mittelstufe:

Klasse 1 bis 6 Oberstufe:
Klasse 7 bis 9.Jeder Schüler hat eine altersentsprechende Partnerklasse in der OSS, in der er an möglichst vielen Unterrichtsfächern und an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Klasse teilnimmt. Im Unterricht der Partnerklasse bearbeiten die Schüler die gleichen Inhalte wie die Schüler der Regelklasse. Die Lehrer/Innen der OSS wissen um die Schwierigkeiten der jeweiligen Schüler und berücksichtigen diese gegebenenfalls bei der Bewertung der ausgeführten Arbeiten. Teilweise vereinbaren Lehrerinnen der Kooperationsklasse gemeinsames Unterrichten mit den Lehrern der OSS.l
Die Schüler der Kooperationsklasse nehmen an Schulveranstaltungen, Gottesdiensten und Festen der OSS teil.

Für die Schüler gelten die Bestimmungen und Vereinbarungen der Hausordnung der OSS.
Es gelten die Ferienregelungen der OSS. Während des Unterrichts der Partnerklasse, an dem ein Schüler der HHS nicht teilnehmen kann, besucht er den Unterricht der Kooperationsklasse. Hier arbeitet er nach individuell erstellten Arbeitsplänen. Die Unterrichtsmaterialien und Arbeitsblätter stehen den Schülern dafür frei zur Verfügung. Eine Lehrerin steht zur Unterstützung bei Fragen zur Verfügung und kann die arbeitenden Schüler individuell fördern; das heißt in kurzen Einheiten Neues erklären und einüben, Erarbeitetes wiederholen oder abfragen. Die Schüler führen über die gemachten Arbeiten ein tägliches Arbeitsprotokoll. In Kleinstgruppen, die nach dem Lernstand zusammen gestellt sind, werden gemeinsam neue Inhalte erarbeitet. Unterrichtsinhalte aus den Partnerklassen werden mit den Schülern nachgearbeitet. Hierfür können sprachliche Unklarheiten erläutert werden, offene Fragen durchgesprochen und schwierige Texte verständlich gemacht werden. Damit die Klassenarbeiten der Partnerklassen mitgeschrieben werden können, erhalten die Schüler der Kooperationsklasse einen Nachteilsausgleich.Zusammenarbeit mit den Eltern
In regelmäßigen Elterngesprächen wird die Entwicklung der Schüler und der Lernstand besprochen, die nächsten Ziele werden festgelegt. An diesen Gesprächen werden die Schüler größtenteils mit einbezogen. Die Eltern sind in die Klassengemeinschaften von beiden Klassen eingebunden. Das heißt, dass sie nicht nur zu den Elternabenden und Veranstaltungen der Kooperationsklasse eingeladen werden, sondern auch zu denen der Partnerklasse ihres Kindes. Wie ein Schüler in die Kooperationsklasse aufgenommen werden kann.

In die Kooperationsklasse können Schüler aufgenommen werden, die eine besondere Unterstützung für ihr Lernen benötigen. Wenn Lehrer der OSS besondere Schwierigkeiten eines Schülers bemerken und seine Leistungen über eine längere Zeit nicht mehr ausreichen, kann eine Kooperation mit den Lehrerinnen der Kooperationsklasse (HHS) beantragt werden. In dieser Kooperation versucht eine Sonderschullehrerin die Ursachen für die Leistungsschwierigkeiten des Schülers zu klären. Gemeinsam mit den Klassen- oder Fachlehrern der OSS und den Eltern werden Möglichkeiten zur Überwindung der Lernschwierigkeiten gesucht, wobei der Schüler in der OSS verbleibt. Wenn diese Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung führen oder ein schulisches Scheitern zu diesem Zeitpunkt schon zu umfassend erscheint, kann zur Klärung der noch offen stehenden Fragen eine differenzierte Überprüfung im Lern-, Arbeits- und Problemlösungsbereich z.B. durch einen Intelligenztest durchgeführt werden. Aus den Ergebnissen kann ein Profil erstellt werden, welches möglicherweise einen erhöhten Förderbedarf deutlich macht.

Dadurch hat der Schüler das Recht und den Anspruch auf eine besondere Unterstützung und Förderung durch Sonderpädagogen einer Förderschule. In den höheren Klassen erhält der Schüler eine besondere Unterstützung und Förderung in der Berufsvorbereitung und eine intensive Begleitung durch die Agentur für Arbeit bei der Berufswahl und Berufsausbildung. Die Aufnahmekapazität der Kooperationsklasse ist begrenzt, da in einer Partnerklasse der OSS derzeit nicht mehr als drei Schüler gleichzeitig aus der Kooperationsklasse aufgenommen werden können. Außerdem sind der Kooperationsklasse in ihrer Aufnahmemöglichkeit Grenzen gesetzt durch den ausgeprägten Bedarf einzelner Schüler an unterrichtsumfassender Begleitung, Strukturierung von geordnetem Lernen und Erziehung zu einem verträglichen, sozialen Miteinander. Beendigung des Besuchs der Kooperationsklasse
Schüler, die durch eine veränderte Arbeitshaltung, durch das Erlernen von hilfreichen Lernstrategien, durch das Schließen von Wissenslücken, durch eine Stabilisierung ihrer Persönlichkeit, wieder am Unterricht der Regelschule OSS mit Erfolg teilnehmen, können auf Probe an die Regelschule zurück geschult werden.

Bei einem gelungenem Versuch kann die sonderpädagogische Förderung beendet werden und der Schüler wird wieder Schüler der Regelschule.