
Elternbrief für Eltern u. Schüler*innen (Neuaufnahme allgemeinbildende Schulen Landkreis BB)
Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule empfiehlt sich eine Teilnahme am so genannten „Scool-Abo“ des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Für einen Kostenanteil von 43,20 € (Tarifstand 1.1.2021) können sämtliche Busse und Bahnen im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Einschränkung für Schulfahrten und in der Freizeit genutzt werden.
Dieser Kostenanteil bleibt für das laufende Schuljahr 2020/2021 konstant.
Ø Beliebig häufige Fahrten im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Einschränkung.
Ø Kostenlose Fahrt im Ferienmonat August. Bedingung: Mindestens 5 erfolgte Abbuchungen im laufenden Schuljahr und keine vorherige Kündigung.
Ø Unterbrechungsmöglichkeit bei Meldung in Textform gegenüber dem Abo-Center bis zum 1. des Vormonats. Die Fahrtberechtigung wird dann für den/die Folgemonat(e) zentral gesperrt. Der durch die Schüler*innen zu zahlende Kostenanteil wird nicht fällig.
Ø Ersatzausstellung bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € (Tarifstand 1.1.2021).
Ø Kündigung mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem zuständigen Abo-Center mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Scool-Abo als polygo-Chipkarte bestellen
Das Scool-Abo kann entweder online bestellt werden (nur bei dem für Sie zuständigen Abo-Center DB, IGP oder RAB) oder „klassisch“ per Bestellschein.
1. Online-Neubestellung
DB: www.bahn.de/aboonline Hotline: 0711 / 76164193
IGP: https:\\igp.wbo.de/igp-abo-center Hotline: 07031 / 623180
RAB: schuelermonatskarten-vvs.de Hotline: 0731 / 15 50-0
Folgende Angaben sind notwendig:
Ø Bei DB: Achtstellige Schulnummer zur Identifikation: 04 _ _ _ _ _ _ à Siehe hierzu das Informationsblatt von Ihrer Schule. Ansonsten nach Schulname über Auswahlmenü.
Ø Digitales Lichtbild (am besten *.jpg Format) zum Hochladen
Ø Name und Adresse ggf. mit Teilort, Geburtsdatum, Telefonnummer
Ø Abgabe eines digitalen SEPA-Lastschriftmandats (IBAN-Bankverbindung)
Ø Die Bestellung muss durch den Besteller/Bestellerin, bei Minderjährigen durch den/die Erziehungsberechtigte(n) erfolgen. Bei abweichender Anschrift von Besteller/Bestellerin und Kontoinhaber*in, bitte die Anschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin ergänzen.
Sie erhalten nach erfolgreicher Onlinebestellung eine Bestellbestätigung des Abo-Centers per Mail. Anschließend wird die Bestellung durch das Schulsekretariat geprüft und freigegeben. Auch hierüber erhalten Sie eine separate Bestätigung per Mail. Sofort im Anschluss wird die Online-Bestellung durch das Abo-Center bearbeitet.
2. Bestellschein:
Bestellscheine sind z.T. noch über die Schulsekretariate erhältlich, ansonsten in VVS-Verkaufsstellen oder zum Download unter: https://www.vvs.de/download/Scool.pdf
Folgende Angaben sind notwendig:
Ø Lichtbild
Ø Name und Adresse ggf. mit Teilort, Geburtsdatum, Telefonnummer.
Ø Im Feld 3 „für alle Tarifzonen: Netz“ ankreuzen.
Ø Die Bestellung muss durch den Besteller/die Bestellerin, bei Minderjährigen durch den/die Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben sein.
Ø Die Einzugsermächtigung muss mit Namen, Vornamen, IBAN und BIC des Kreditinstitutes versehen werden; bitte die Unterschrift (ggf. des/der Erziehungs- oder Verfügungsberechtigten) nicht vergessen! Bei abweichender Anschrift von Besteller/Bestellerin und Kontoinhaber*in, bitte die Anschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin ergänzen.
Für beide Formen der Bestellung gilt:
Die Fahrtberechtigung ist auf der Chipkarte als eTicket gespeichert. Die Chipkarte selbst hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. D.h., das Gültigkeitsdatum unten rechts auf der Chipkarte bezieht sich nicht auf die Fahrtberechtigung (Ticket), sondern „lediglich“ auf die Verwendbarkeit der Chipkarte.
Ab September (Schuljahresanfang) werden die Kostenanteile jeweils monatlich vom angegebenen Konto abgebucht.
Ändern sich im Folgeschuljahr die persönlichen Daten nicht, verlängert sich das Abo automatisch von Jahr zu Jahr. Ausnahme: Bei den vom Kostenanteil befreiten Schüler*innen sind die Befreiungsgründe jährlich erneut nachzuweisen. Die Chipkarte verbleibt beim Kunden (bis zu 5 Jahren), es erfolgt keine jährliche Neuausstellung der Chipkarten.
ACHTUNG: Die Fahrtberechtigung gilt nur für die Dauer des von der Schule bestätigten, voraussichtlichen Schulbesuchs. Danach entfällt die Berechtigung zum Bezug des Scool-Abos und die Fahrtberechtigung wird vom Abo-Center gekündigt. Bitte unbedingt das Scool-Abo neu bestellen bei
· jedem Schulwechsel - auch innerhalb derselben Gemeinde oder Schulart
· Wechsel auf weiterführende Schulen an anderem Ort
· Wiederholung einer Abgangsklassenstufe
· bei längeren Auslandsaufenthalten oder Praktika (über 6 Monate)
Die gespeicherte Fahrtberechtigung können Sie jederzeit an jedem Ticketautomaten von DB oder SSB mit diesem Kennzeichen
oder mittels eines NFC-fähigen Android-Smartphones mit der kostenlosen App „VVS Mobil“, Menüpunkt „VVS eTicket Check“ kontrollieren.
Pünktliche Abbuchung
Bei erfolglosem Einzug der Kostenanteile wird ein Mahnverfahren eingeleitet, für das dem Kontoinhaber/der Kontoinhaberin die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
<s> </s>
Kann der Betrag nicht vom Konto abgebucht werden, so wird die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte gesperrt und der Abo-Vertrag gekündigt.
Versand der Chipkarten für das neue Schuljahr
Soweit die Bestellungen rechtzeitig an das Sekretariat abgeliefert werden, erfolgt im Juli/August 2021 der Versand der Chipkarten per Post direkt an die Bestelladresse der Schüler*innen/Eltern.
Wichtige Fristen
Die ausgefüllten Scool-Bestellscheine sind (mit Durchschrift) bis spätestens 7. Mai 2021 dem Schulsekretariat zurückzugeben. Wir bitten, diese Rückgabefrist unbedingt einzuhalten.
Weitere allgemeine Informationen zum Scool-Abo gibt es beim VVS-Telefonservice unter 0711 19449 oder unter www.vvs.de
Alternative zum Scool-Abo auf Chipkarte:
Wer nicht kontinuierlich am VVS-Scool-Abo teilnehmen will, erwirbt bei einer Verkaufsstelle oder am Automaten Monatswertmarken des Ausbildungsverkehrs für die benötigten Zonen zum regulären Preis. Voraussetzung ist wie bislang der Besitz eines Verbundpasses.
Die polygo-Chipkarten können an DB-Automaten und ausgewählten Agenturen der regionalen Busunternehmen https://www.vvs.de/download/Verkaufsstellen_mypolygo.pdf zum Kauf von MonatsTickets genutzt werden. Beim Kauf von Monatswertmarken ist der Kaufpreis zunächst in voller Höhe zu entrichten. Nach den Bestimmungen der jeweiligen Schülerbeförderungssatzung und zu
Elternbrief für Eltern u. Schüler*innen (Neuaufnahme allgemeinbildende Schulen Landkreis BB)
Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule empfiehlt sich eine Teilnahme am so genannten „Scool-Abo“ des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Für einen Kostenanteil von 43,20 € (Tarifstand 1.1.2021) können sämtliche Busse und Bahnen im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Einschränkung für Schulfahrten und in der Freizeit genutzt werden.
Dieser Kostenanteil bleibt für das laufende Schuljahr 2020/2021 konstant.
Ø Beliebig häufige Fahrten im gesamten VVS-Netz ohne zeitliche Einschränkung.
Ø Kostenlose Fahrt im Ferienmonat August. Bedingung: Mindestens 5 erfolgte Abbuchungen im laufenden Schuljahr und keine vorherige Kündigung.
Ø Unterbrechungsmöglichkeit bei Meldung in Textform gegenüber dem Abo-Center bis zum 1. des Vormonats. Die Fahrtberechtigung wird dann für den/die Folgemonat(e) zentral gesperrt. Der durch die Schüler*innen zu zahlende Kostenanteil wird nicht fällig.
Ø Ersatzausstellung bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € (Tarifstand 1.1.2021).
Ø Kündigung mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem zuständigen Abo-Center mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Scool-Abo als polygo-Chipkarte bestellen
Das Scool-Abo kann entweder online bestellt werden (nur bei dem für Sie zuständigen Abo-Center DB, IGP oder RAB) oder „klassisch“ per Bestellschein.
1. Online-Neubestellung
DB: www.bahn.de/aboonline Hotline: 0711 / 76164193
IGP: https:\\igp.wbo.de/igp-abo-center Hotline: 07031 / 623180
RAB: schuelermonatskarten-vvs.de Hotline: 0731 / 15 50-0
Folgende Angaben sind notwendig:
Ø Bei DB: Achtstellige Schulnummer zur Identifikation: 04 _ _ _ _ _ _ à Siehe hierzu das Informationsblatt von Ihrer Schule. Ansonsten nach Schulname über Auswahlmenü.
Ø Digitales Lichtbild (am besten *.jpg Format) zum Hochladen
Ø Name und Adresse ggf. mit Teilort, Geburtsdatum, Telefonnummer
Ø Abgabe eines digitalen SEPA-Lastschriftmandats (IBAN-Bankverbindung)
Ø Die Bestellung muss durch den Besteller/Bestellerin, bei Minderjährigen durch den/die Erziehungsberechtigte(n) erfolgen. Bei abweichender Anschrift von Besteller/Bestellerin und Kontoinhaber*in, bitte die Anschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin ergänzen.
Sie erhalten nach erfolgreicher Onlinebestellung eine Bestellbestätigung des Abo-Centers per Mail. Anschließend wird die Bestellung durch das Schulsekretariat geprüft und freigegeben. Auch hierüber erhalten Sie eine separate Bestätigung per Mail. Sofort im Anschluss wird die Online-Bestellung durch das Abo-Center bearbeitet.
2. Bestellschein:
Bestellscheine sind z.T. noch über die Schulsekretariate erhältlich, ansonsten in VVS-Verkaufsstellen oder zum Download unter: https://www.vvs.de/download/Scool.pdf
Folgende Angaben sind notwendig:
Ø Lichtbild
Ø Name und Adresse ggf. mit Teilort, Geburtsdatum, Telefonnummer.
Ø Im Feld 3 „für alle Tarifzonen: Netz“ ankreuzen.
Ø Die Bestellung muss durch den Besteller/die Bestellerin, bei Minderjährigen durch den/die Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben sein.
Ø Die Einzugsermächtigung muss mit Namen, Vornamen, IBAN und BIC des Kreditinstitutes versehen werden; bitte die Unterschrift (ggf. des/der Erziehungs- oder Verfügungsberechtigten) nicht vergessen! Bei abweichender Anschrift von Besteller/Bestellerin und Kontoinhaber*in, bitte die Anschrift des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin ergänzen.
Für beide Formen der Bestellung gilt:
Die Fahrtberechtigung ist auf der Chipkarte als eTicket gespeichert. Die Chipkarte selbst hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. D.h., das Gültigkeitsdatum unten rechts auf der Chipkarte bezieht sich nicht auf die Fahrtberechtigung (Ticket), sondern „lediglich“ auf die Verwendbarkeit der Chipkarte.
Ab September (Schuljahresanfang) werden die Kostenanteile jeweils monatlich vom angegebenen Konto abgebucht.
Ändern sich im Folgeschuljahr die persönlichen Daten nicht, verlängert sich das Abo automatisch von Jahr zu Jahr. Ausnahme: Bei den vom Kostenanteil befreiten Schüler*innen sind die Befreiungsgründe jährlich erneut nachzuweisen. Die Chipkarte verbleibt beim Kunden (bis zu 5 Jahren), es erfolgt keine jährliche Neuausstellung der Chipkarten.
ACHTUNG: Die Fahrtberechtigung gilt nur für die Dauer des von der Schule bestätigten, voraussichtlichen Schulbesuchs. Danach entfällt die Berechtigung zum Bezug des Scool-Abos und die Fahrtberechtigung wird vom Abo-Center gekündigt. Bitte unbedingt das Scool-Abo neu bestellen bei
· jedem Schulwechsel - auch innerhalb derselben Gemeinde oder Schulart
· Wechsel auf weiterführende Schulen an anderem Ort
· Wiederholung einer Abgangsklassenstufe
· bei längeren Auslandsaufenthalten oder Praktika (über 6 Monate)
Die gespeicherte Fahrtberechtigung können Sie jederzeit an jedem Ticketautomaten von DB oder SSB mit diesem Kennzeichen
oder mittels eines NFC-fähigen Android-Smartphones mit der kostenlosen App „VVS Mobil“, Menüpunkt „VVS eTicket Check“ kontrollieren.
Pünktliche Abbuchung
Bei erfolglosem Einzug der Kostenanteile wird ein Mahnverfahren eingeleitet, für das dem Kontoinhaber/der Kontoinhaberin die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.
<s> </s>
Kann der Betrag nicht vom Konto abgebucht werden, so wird die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte gesperrt und der Abo-Vertrag gekündigt.
Versand der Chipkarten für das neue Schuljahr
Soweit die Bestellungen rechtzeitig an das Sekretariat abgeliefert werden, erfolgt im Juli/August 2021 der Versand der Chipkarten per Post direkt an die Bestelladresse der Schüler*innen/Eltern.
Wichtige Fristen
Die ausgefüllten Scool-Bestellscheine sind (mit Durchschrift) bis spätestens 7. Mai 2021 dem Schulsekretariat zurückzugeben. Wir bitten, diese Rückgabefrist unbedingt einzuhalten.
Weitere allgemeine Informationen zum Scool-Abo gibt es beim VVS-Telefonservice unter 0711 19449 oder unter www.vvs.de
Alternative zum Scool-Abo auf Chipkarte:
Wer nicht kontinuierlich am VVS-Scool-Abo teilnehmen will, erwirbt bei einer Verkaufsstelle oder am Automaten Monatswertmarken des Ausbildungsverkehrs für die benötigten Zonen zum regulären Preis. Voraussetzung ist wie bislang der Besitz eines Verbundpasses.
Die polygo-Chipkarten können an DB-Automaten und ausgewählten Agenturen der regionalen Busunternehmen https://www.vvs.de/download/Verkaufsstellen_mypolygo.pdf zum Kauf von MonatsTickets genutzt werden. Beim Kauf von Monatswertmarken ist der Kaufpreis zunächst in voller Höhe zu entrichten. Nach den Bestimmungen der jeweiligen Schülerbeförderungssatzung und zu den vom Schulträger festgelegten Zeiträumen kann über die Schule eine Erstattung derjenigen Kosten beantragt werden, die den monatlichen Kostenanteil übersteigen. Dabei ist zu beachten, dass lt. Satzung des Landkreises Böblingen eine Kostenerstattung erst ab einem Auszahlungsbetrag von 30,00 € pro Antrag erfolgt. Der Kostenanteil der Schüler*innen beträgt 60 % der notwendigen Beförderungskosten, mindestens aber den vollen Kostenanteil im Abbuchungsverfahren Scool und höchstens das Doppelte dessen. Die Leistungen aus dem VVS-Scool-Abo (z.B. Ersatzregelung bei Verlust) können dann jedoch leider nicht gewährt werden.
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Auszubildende oder nicht zuschussberechtigte Schüler*innen können mit dem Ausbildungs-Abo für monatlich nur 61,50 € rund um die Uhr im gesamten VVS fahren. Achtung: Keine Möglichkeit zur Unterbrechung einzelner Monate der Teilnahme, da es sich um ein echtes Jahresabo handelt. Die Dauer der Berechtigung muss zu Beginn des Abos noch mindestens 6 Monate betragen
den vom Schulträger festgelegten Zeiträumen kann über die Schule eine Erstattung derjenigen Kosten beantragt werden, die den monatlichen Kostenanteil übersteigen. Dabei ist zu beachten, dass lt. Satzung des Landkreises Böblingen eine Kostenerstattung erst ab einem Auszahlungsbetrag von 30,00 € pro Antrag erfolgt. Der Kostenanteil der Schüler*innen beträgt 60 % der notwendigen Beförderungskosten, mindestens aber den vollen Kostenanteil im Abbuchungsverfahren Scool und höchstens das Doppelte dessen. Die Leistungen aus dem VVS-Scool-Abo (z.B. Ersatzregelung bei Verlust) können dann jedoch leider nicht gewährt werden.
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Auszubildende oder nicht zuschussberechtigte Schüler*innen können mit dem Ausbildungs-Abo für monatlich nur 61,50 € rund um die Uhr im gesamten VVS fahren. Achtung: Keine Möglichkeit zur Unterbrechung einzelner Monate der Teilnahme, da es sich um ein echtes Jahresabo handelt. Die Dauer der Berechtigung muss zu Beginn des Abos noch mindestens 6 Monate betragen
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