Fehlzeiten und Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kann, benachrichtigen Sie bitte über eine Mitschülerin/einen Mitschüler die Klassenlehrerin und entschuldigen Sie es innerhalb der ersten 3 Fehltage schriftlich.

Zur Entlastung unseres Sekretariats telefonieren Sie/faxen Sie bitte nur in Ausnahmefällen.

Kann Ihr Kind einmal nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, geben Sie ihm bitte eine Entschuldigung mit. Im Normalfall besuchen die Kinder trotz dieser Entschuldigung die Sport- bzw. Schwimmstunde um zuzusehen, zu helfen und über den Unterricht informiert zu bleiben.

 

Ansteckende Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und trotzdem die Schule besucht, kann es andere Schüler und Lehr- und Betreuungskräfte anstecken.

Infektionskrankheiten haben in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit, sondern lediglich mit engem Kontakt zu bereits infizierten Personen zu tun.

Schulen bieten diese Kontakte und damit eine erhöhte Ansteckungsgefahr. Um eine Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern, bitten wir Sie deshalb auch in diesem Fall um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

1. es an einer schweren Infektion wie Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und/oder durch EHEC- Bakterien verursachtem Brechdurchfall sowie der bakteriellen Ruhr erkrankt ist;

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und E;

3. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Sollten bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen festgestellt werden, darf die Schule und / oder andere Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder besucht werden, wenn nach erfolgreicher Behandlung ärztlich bescheinigt wird, dass eine Weiterverbreitung (auch durch Nissen) nicht mehr erfolgen kann.

Wir empfehlen dringend, auch das Kopfhaar aller Familienmitglieder und sonstiger Kontaktpersonen in die Kontrolle und ggf. Behandlung mit einzubeziehen und 8 - 10 Tage nach der ersten eine weitere Behandlung erfolgen zu lassen.