Jeder soll ungestört arbeiten können

Unser Auszeit-Modell

immer wieder wird der Unterricht von einigen wenigen Schülern gestört. Das sollte zum Schutz der lernbereiten Schüler nicht toleriert werden. Die Lehrkräfte überlegten sich eine Vorgehensweise, wie wir mit Störungen umgehen möchten.
Wenn eine Lehrkraft bemerkt, dass ein Schüler den Lehrer oder seine Mitschüler beim Arbeiten stört und auch nach einer respektvollen Ermahnung nicht bereit ist einzulenken, wird er mit einem Auftrag zum Nachdenken aus dem Klassenraum geschickt. Er bekommt eine Auszeit, damit er seine Gedanken zu dem Störfall auf ein Protokollblatt niederschreibt. Im Tagebuch wird die Auszeit als Bemerkung festgehalten. Die Klasse kann ungestört weiterarbeiten.
Der störende Schüler ist somit gezwungen, in aller Ruhe sein Verhalten zu reflektieren. Er kann nur in die Klasse zurückkehren, wenn er der Lehrkraft auch schriftlich einen Vorschlag unterbreitet, was er sofort ändern möchte.
Der Schüler geht mit dem bearbeiteten Protokollblatt in den Unterricht zurück. Solange die Lehrkraft das Protokollblatt nicht gelesen hat, ist der Schüler auf Probe in der Klasse. Sobald die Lehrkraft 3-4 Minuten Zeit hat, entscheidet sie, ob der Rückkehrplan auf dem Protokollblatt akzeptabel ist oder nicht.
Muss ein Schüler an einem Vormittag ein zweites Mal aus der Klasse verwiesen werden, kann er nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Er muss nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern nach Hause gehen oder anderswo im Schulhaus arbeiten.
Der Schüler kann am nächsten Tag nur am Unterricht teilnehmen, wenn ein Eltern-Lehrer-Gespräch - wenigstens telefonisch - stattgefunden hat.
Die Protokolle mit den Rückkehrplänen der Schülerinnen und Schüler sind die Basis für anschließende Elterngespräche. Lehrerinnen und Lehrer ergänzen die Protokolle aus ihrer Sicht und vereinbaren erziehungsbegleitende Absprachen. Im Laufe der Zeit werden bei häufigen Störfällen Punkte berührt wie z.B. Vertrauen und Verlässlichkeit. Diese übergreifenden Themen müssen mit den Schülern und Eltern bearbeitet werden.(Wenn wir von Schülern sprechen, meinen wir an jeder Stelle auch die Schülerinnen.)
Die Auszeit

  • gibt den störenden Schülerinnen und Schülern einen Denkraum, eine Reflexionszeit.
  • die lernbereiten Schülerinnen und Schüler werden vor Störungen geschützt.
  • die Lehrerinnen und Lehrer machen die erzieherischen Grenzen transparent und berechenbar.
  • die Maßnahmen wiederholen sich und schaffen Verlässlichkeit
  • die Protokolle mit den Änderungsgedanken sind eine gute Grundlage für Schüler-Lehrer-Elterngespräche.
  • die Eltern werden in den Prozess eingebunden.


Wir hoffen, dass diese Vorgehensweise den beabsichtigten Erfolg bringt und die lernwilligen Schülerinnen und Schüler ungestört arbeiten können.
K. Grafen